Öl-/Gasheizung
Die neue Ära der Heizkessel sorgt energiesparend für komfortable Wohnwärme.
Sie geben die Gewissheit, alle Vorteile optimal nutzen zu können. Und das mit hoher Zuverlässigkeit über viele Jahre, denn Sicherheit kennt keine Kompromisse.
Als eingetragener Innungsbetrieb, sowie eingetragener Fachbetrieb laut § 19.I Wasserhaushaltsgesetz und Mitglied der Überwachungsgesellschaft technischer Anlagen der SHK-Handwerke e.V profitieren Sie von unserem Know-How, wenn es um Arbeiten an Öl-Anlagen geht.
Die EnEV 2014:
Ab dem 01.01.2015 dürfen Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind nicht mehr betrieben werden.
Diese Regelung gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
Ausgenommen von der Regelung sind außerdem Ein- und Zweifamilienhäuser in denen bereits vor dem 01.02.2002 mindestens eine Wohnung vom Eigentümer selbst genutzt wurde.
Bei einem Eigentümerwechsel gilt eine zweijährige Übergangsfrist, in der das veraltete Heizgerät ausgetauscht werden muss.
Die neue Öko-Richtlinie ErP:
Ab dem 26.09.2015 dürfen keine Öl- und Gasheizwertgeräte mehr verkauft und eingebaut werden.
Einige Ausnahmen sind raumlaufabhängige Heizwert/Kamingeräte bis 10 kW und Gas-Heizwert. Kombiegeräte bis 30 kW in mehrfach belegten Schornsteinen im Bestand.
Wenn es sinnvoll ist, weiterhin ein Niedertemperatur-Heizsystem einzusetzen, muss die Anlage vor dem 26.09.2015 ausgetauscht sein.
Lassen Sie sich von uns beraten, wir finden individuell für Sie die beste Lösung.